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JKA Cologne
Das Karate Dojo · e.V.

指導者行動規範 · Kodex

Verhaltenskodex & Ehrenkodex

Für alle Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Helfende des JKA Cologne Das Karate Dojo e.V. — verbindliche Richtlinien für professionelles, respektvolles und rechtskonformes Handeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

1 · Grundsätze

Leitlinien für Trainer:innen

Als Trainer:in oder Helfende:r im JKA Cologne verpflichten wir uns zu höchster Professionalität, Respekt und dem Wohl der Übenden. Dieser Kodex gilt für alle Trainingsformen — vom Kindertraining über Jugend- bis zum Erwachsenenbereich, bei Lehrgängen, Reisen und digitaler Kommunikation.

Respekt & Würde

Ich behandle jedes Mitglied unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Graduierung mit Respekt und Achtung vor seiner persönlichen Würde.

Professionelle Distanz

Ich wahre eine angemessene soziale Distanz zu allen Übenden. Privater Kontakt außerhalb des Trainings wird zurückhaltend und transparent gehandhabt.

Körperkontakt

Jeglicher Körperkontakt erfolgt nur trainingsbezogen, angekündigt, altersgerecht und mit Einwilligung. Ich respektiere die individuellen Grenzen jedes Einzelnen.

Sprache & Kommunikation

Ich verwende stets eine wertschätzende, nicht-diskriminierende und altersgerechte Sprache. Sexualisierte, herabwürdigende oder gewaltverherrlichende Äußerungen sind untersagt.

Faires Feedback

Kritik und Lob gebe ich sachlich, konstruktiv und im angemessenen Rahmen. Ich verzichte auf demütigende oder erniedrigende Erziehungsmethoden.

Vorbildfunktion

Ich erkenne meine Vorbildfunktion an und zeige entsprechendes Verhalten in und außerhalb des Dojos — auch in sozialen Medien und bei Vereinsveranstaltungen.

2 · Verhaltenskodex

Konkrete Verhaltensregeln im Alltag

Die nachfolgenden Regeln gelten für alle Formen der Trainertätigkeit — ob ehrenamtlich oder hauptberuflich, im Dojo, auf Lehrgängen, bei Wettkämpfen oder Reisen.

  1. Trainingseinheiten planen und durchführen: Ich bereite Trainingseinheiten altersgerecht vor, achte auf angemessene Intensität und biete Ausweichmöglichkeiten bei gesundheitlichen Einschränkungen an.
  2. Umkleiden & Duschen: Ich betrete Umkleiden und Sanitärbereiche Minderjähriger nur in akuten Notfällen und nie allein. Bei notwendiger Begleitung sorge ich für eine zweite erwachsene Bezugsperson.
  3. Einzelunterricht: Einzelstunden mit Minderjährigen finden nur in einsehbaren Räumen statt und nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Abweichungen werden protokolliert.
  4. Übernachtungen & Reisen: Bei gemeinsamen Übernachtungen sorge ich für getrennte Schlafbereiche nach Geschlecht und Alter. Nächtliche Runden erfolgen zu mindestens zweit. Alkohol ist während der Betreuungspflicht tabu.
  5. Digitale Kommunikation: Mit Minderjährigen kommuniziere ich ausschließlich über Vereinskanäle (offizielle E-Mail, Eltern-Chat). Private Direktnachrichten über soziale Medien sind untersagt.
  6. Fotos & Videoaufnahmen: Ich mache nur mit schriftlicher Einwilligung Fotos oder Videos von Minderjährigen. Keine Aufnahmen in Umkleiden oder beim Duschen. Veröffentlichungen nur über offizielle Vereinskanäle.
  7. Geschenke & Einladungen: Ich verzichte auf individuelle Geschenke oder Einladungen an einzelne Kinder/Jugendliche außerhalb des Vereinskontexts.
  8. Alkohol, Drogen & Rauchen: Der Konsum von Alkohol, illegalen Drogen oder das Rauchen während der Ausübung von Trainertätigkeit ist streng untersagt.
  9. Gewalt & Disziplin: Körperliche Gewalt außerhalb des trainingsgerechten Kontakts, psychische Gewalt, Drohungen oder Zwang sind absolut untersagt. Disziplin wird durch respektvolle Kommunikation und klare Regeln aufrechterhalten.
  10. Meldepflicht & Intervention: Ich bin verpflichtet, beobachtete oder mitgeteilte Grenzverletzungen unverzüglich an die Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz zu melden.

3 · Ehrenkodex

Selbstverpflichtung jedes Trainer:in

Der Ehrenkodex des JKA Cologne basiert auf dem DOSB-Ehrenkodex und der Münchner Erklärung. Jede Trainer:in und jeder Helfende unterschreibt vor Aufnahme der Tätigkeit die nachfolgende Selbstverpflichtungserklärung.

Druckbares A4-Formular mit Unterschriftsfeldern für Trainer:in und Vorstand · konform mit § 72a SGB VIII und DOSB-Ehrenkodex.

Selbstverpflichtungserklärung

Ich, _________________________, verpflichte mich als Trainer:in/Übungsleiter:in/Helfende:r des JKA Cologne Das Karate Dojo e.V. zur Einhaltung folgender Grundsätze:

  1. Ich respektiere die Würde, die individuellen Grenzen und die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder — unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder Graduierung.
  2. Ich verzichte auf jegliche Form sexualisierter Sprache, Berührung oder Handlung gegenüber Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Übenden.
  3. Ich nutze meine Rolle und mein Ansehen als Trainer:in nicht für persönliche Beziehungen, wirtschaftliche Vorteile oder Bevorzugung einzelner Mitglieder.
  4. Ich achte bei körperlichen Korrekturen und Partnerübungen auf Ankündigung, Altersgerechtigkeit und die explizite Zustimmung des Übenden.
  5. Ich interveniere, wenn ich Grenzverletzungen beobachte, und melde Verdachtsfälle umgehend an die Ansprechperson Kinderschutz.
  6. Ich halte mich an die Foto-, Medien- und Kommunikationsrichtlinien des Vereins und achte auf den Schutz persönlicher Daten.
  7. Ich lege vor Aufnahme meiner Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII vor und erneuere dieses alle fünf Jahre.
  8. Ich nehme regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt teil (mindestens alle drei Jahre).
  9. Ich erkenne an, dass bei schwerwiegenden Verstößen gegen diesen Kodex das Vereinsvorstandsverfahren eingeleitet und ggf. eine Anzeige erstattet wird.

Ort, Datum

Unterschrift

4 · Erweitertes Führungszeugnis

Pflicht zur Vorlage nach § 72a SGB VIII

Gemäß § 72a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) sind alle Personen, die regelmäßig oder ehrenamtlich Tätigkeiten mit Kindern oder Jugendlichen ausüben, verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird.

Was ist das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis (§ 30a Bundeszentralregistergesetz) enthält neben den allgemeinen Eintragungen auch Informationen über Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–174c, 176–176b StGB) sowie andere für die Tätigkeit mit Kindern relevante Vorstrafen.

Wer muss es vorlegen?

Alle Trainer:innen, Übungsleiter:innen, Helfende und Vorstandsmitglieder, die im direkten oder indirekten Kontakt mit Minderjährigen stehen — also nahezu alle aktiven Funktionsträger:innen im JKA Cologne.

Wie oft muss es erneuert werden?

Das Führungszeugnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen und anschließend alle fünf Jahre zu erneuern. Bei Neuverurteilungen während der Tätigkeit besteht eine unverzügliche Meldepflicht an den Vorstand.

Wie beantrage ich es?

Das erweiterte Führungszeugnis ist kostenlos beim örtlichen Bürgerbüro unter Vorlage der "Erklärung zur Belehrung nach § 30a BZRG" (vom Verein ausgestellt) zu beantragen. Ausstellung innerhalb weniger Werktage.

Rechtliche Grundlage & Konsequenzen

Nach § 72a Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII kann die zuständige Behörde bei Verdacht auf eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine Tätigkeitsuntersagung aussprechen. Der JKA Cologne schließt Personen mit entsprechenden Einträgen von der Trainer- und Helfertätigkeit aus und leitet ggf. strafrechtliche Schritte ein.

5 · Rechtsgrundlagen

Gesetze & Standards, die uns binden

  • § 72a SGB VIII — Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen; Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • § 8a SGB VIII — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung; Meldung an das Jugendamt bei Verdacht
  • § 30a BZRG — Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) — Präventionsmaßnahmen, Kooperation von Behörden und freien Trägern
  • UN-Kinderrechtskonvention — Art. 19 Schutz vor Gewalt, Art. 34 Schutz vor sexueller Ausbeutung
  • DOSB-Ehrenkodex & Münchner Erklärung — Selbstverpflichtung des deutschen Sports zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • dsj-Handlungsleitfaden „Safe Sport" — konkrete Handlungsanweisungen für Sportvereine zur Prävention und Intervention

6 · Ansprechperson & Kontakt

Bei Fragen oder Verdachtsfällen

Bei Fragen zum Verhaltenskodex, zur Einreichung des erweiterten Führungszeugnisses oder bei Verdachtsfällen wenden Sie sich an:

Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz

Kim Buchstaller

martin.buchstaller@gmail.com · +49 172 7206487

Zum Schutzkonzept →

Notfall- und Beratungsstellen (extern)

  • Polizei: 110
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (N.I.N.A.): 0800 22 55 530 (kostenfrei, anonym)
  • Nummer gegen Kummer: 116 111 (Kinder & Jugendliche)

7 · Geltung & Überprüfung

Verbindlichkeit dieses Kodex

Dieser Verhaltenskodex und Ehrenkodex wurden vom Vorstand des JKA Cologne Das Karate Dojo e.V. beschlossen und sind für alle Trainer:innen, Übungsleiter:innen, Helfende und Vorstandsmitglieder verbindlich. Die Einhaltung wird im Rahmen der regelmäßigen Vorstandssitzungen überprüft. Der Kodex wird mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität und Rechtskonformität geprüft und bei Bedarf angepasst.

Stand: Juni 2026