子どもの保護 · Schutzkonzept
Kinder- und Jugendschutz
Karate beginnt und endet mit Respekt. Wir verpflichten uns zu umfassendem Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt — orientiert an den Vorgaben des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (dsj) sowie an § 72a SGB VIII.
Vertrauliche Ansprechperson
Kim Buchstaller
Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz (PSG)
martin.buchstaller@gmail.com · +49 172 7206487
Anfragen werden vertraulich behandelt. Bei akuter Gefahr: Polizei 110.
1 · Leitbild & Haltung
Null Toleranz gegenüber Gewalt
Jedes Kind und jeder Jugendliche im JKA Cologne hat ein Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit. Wir dulden keine Form von Diskriminierung, Mobbing, Grenzverletzung oder Gewalt — weder im Training, bei Lehrgängen, auf Reisen, in der Umkleide noch in digitalen Kanälen.
Unser Handeln orientiert sich an der UN-Kinderrechtskonvention, den Empfehlungen der Deutschen Sportjugend (dsj „Safe Sport“) und am Ehrenkodex des DOSB. Karate-Do bedeutet Charakterbildung — und Charakter zeigt sich im Schutz der Schwächsten.
2 · Risikoanalyse
Wo entstehen Risiken im Dojo?
Karate ist ein Kontaktsport mit Lehrer-Schüler-Verhältnis, Umkleiden, Reisen und Übernachtungen. Wir haben strukturell folgende Risikobereiche identifiziert und Schutzmaßnahmen verankert:
Körperkontakt im Training
Korrekturen nur angekündigt, mit Erklärung und altersangemessen. Partnerübungen werden moderiert.
Umkleiden & Duschen
Getrennte Bereiche; Trainer:innen betreten Umkleiden Minderjähriger nur in Notfällen und nie allein.
Einzelunterricht
Privatstunden mit Minderjährigen nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten und in einsehbaren Räumen.
Lehrgänge & Übernachtungen
Mindestens zwei Aufsichtspersonen, getrennte Schlafbereiche, klare Nachtruheregelung.
Foto- & Videoaufnahmen
Nur mit schriftlicher Einwilligung; keine Aufnahmen in Umkleiden oder beim Duschen.
Digitale Kommunikation
Mit Minderjährigen ausschließlich über offizielle Kanäle (Vereins-Mail, Eltern-Chat), nicht über private Direktnachrichten.
Lehrer-Schüler-Macht
Klare Rollengrenzen — keine Beziehungen, kein Alkohol, keine Geschenke ohne Anlass.
Wettkämpfe & Reisen
Notfallkette, Sorgerechtsformulare, medizinische Einwilligung der Eltern verpflichtend.
3 · Verhaltenskodex
Ehrenkodex für Trainer:innen, Helfende & Vorstand
Alle Personen, die im JKA Cologne mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Selbstverpflichtungserklärung entlang des DOSB-Ehrenkodex. Auszüge:
- Ich respektiere die Persönlichkeit und Würde jedes Kindes.
- Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen ernst und überschreite sie nicht.
- Ich verzichte auf jede Form sexualisierter Sprache, Berührung oder Handlung.
- Ich nutze meine Rolle nicht für persönliche Beziehungen, Geschenke ohne Anlass oder Bevorzugung.
- Ich greife ein, wenn ich Grenzverletzungen beobachte, und melde Verdachtsfälle der Ansprechperson.
- Ich halte mich an die Foto-, Medien- und Kommunikationsrichtlinie des Vereins.
- Ich lege ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII vor — alle fünf Jahre erneut.
4 · Prävention & Qualifizierung
Geschulte Trainer:innen, informierte Eltern
Führungszeugnis
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (§ 30a BZRG) für alle Trainer:innen und Helfende mit Minderjährigen-Kontakt — Erstvorlage vor Tätigkeitsaufnahme, Wiederholung alle 5 Jahre.
Fortbildung
Mindestens eine PSG-Schulung („Schutz vor sexualisierter Gewalt“) pro Trainer:in alle drei Jahre, organisiert über dsj / Landessportbund NRW.
Eltern-Information
Jährlicher Eltern-Infoabend zu Schutzkonzept, Ansprechperson und Beschwerdewegen.
Kinder stärken
Altersgerechte Einheiten zu „Mein Körper gehört mir“ und Nein-Sagen werden ins Training integriert.
5 · Beschwerde- & Interventionsverfahren
So gehen wir mit Verdachtsfällen um
- 1
Wahrnehmen & Dokumentieren
Beobachtungen werden sachlich, ohne Vorverurteilung und vertraulich dokumentiert (wer, was, wann, wo).
- 2
Ansprechperson informieren
Meldung an Kim Buchstaller (martin.buchstaller@gmail.com). Bei Befangenheit alternativ an den Vorstand oder direkt an eine externe Fachstelle.
- 3
Fachberatung einholen
Vor jeder weiteren Maßnahme: Kontakt zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle (z. B. dsj-Anlaufstelle, „N.I.N.A. e.V.“, Wildwasser, Zartbitter Köln e.V.).
- 4
Schutz des Kindes sichern
Schutzmaßnahmen für betroffene Kinder werden sofort umgesetzt — ohne dass die beschuldigte Person sie behindert.
- 5
Intervention & Konsequenzen
Je nach Sachlage: Freistellung, Trainingsausschluss, Strafanzeige. Entscheidung im Schulterschluss mit Fachberatung.
- 6
Aufarbeitung & Lernen
Nach Abschluss: anonymisierte Auswertung im Vorstand, ggf. Anpassung des Schutzkonzepts.
6 · Foto- & Medienrichtlinie
Bilder von Minderjährigen — nur mit Einwilligung
- • Aufnahmen von Minderjährigen werden nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten gemacht und veröffentlicht.
- • Keine Aufnahmen in Umkleiden, Duschen oder Schlafräumen — ohne Ausnahme.
- • Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich über offizielle Vereinskanäle; keine Weitergabe an Dritte.
- • Einwilligungen können jederzeit widerrufen werden — Aufnahmen werden dann entfernt.
7 · Partizipation
Kinder und Eltern werden gehört
Kinder und Jugendliche dürfen das Training mitgestalten. Wir holen regelmäßig Feedback ein (Trainings-Briefings, anonyme Feedback-Möglichkeit per E-Mail) und führen jährlich einen Eltern-Infoabend durch. Beschwerden sind willkommen — sie machen den Verein sicherer.
8 · Externe Hilfe
Notfall- und Beratungsstellen
Polizei (Notruf)
110
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (N.I.N.A.)
0800 22 55 530 (kostenfrei, anonym)
Nummer gegen Kummer — Kinder & Jugendliche
116 111
Nummer gegen Kummer — Eltern
0800 111 0 550
Zartbitter Köln e.V. (Fachberatung)
0221 312055
dsj — Safe Sport Anlaufstelle
safesport.de
9 · Rechtsgrundlagen & Standards
Worauf wir uns stützen
- • UN-Kinderrechtskonvention (1989/1992)
- • § 72a SGB VIII — Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- • § 8a SGB VIII — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
- • DOSB-Ehrenkodex & Münchner Erklärung
- • dsj-Handlungsleitfaden „Safe Sport“
10 · Dokumente & Stand
Geltung und Überprüfung
Dieses Schutzkonzept wurde vom Vorstand des JKA Cologne Das Karate Dojo e.V. beschlossen und ist für alle Mitglieder, Trainer:innen und Helfende verbindlich. Es wird mindestens alle zwei Jahre überprüft und an neue Empfehlungen von DOSB/dsj angepasst.
Stand: Juni 2026
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martin.buchstaller@gmail.com · +49 172 7206487
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